Wir freuen uns über Besuch durch Gastflieger, die nicht Mitglied in unserem Verein sind und die nur für eine begrenzte Zeit bei uns mitfliegen wollen.

Gastflieger müssen eine gültige Haftpflichtversicherung vorweisen können. In Gegenwart eines Flugleiters aus unserem Verein dürfen sie mitfliegen. Der Flugleiter kennt die Verhältnisse auf unserem Platz und trifft die Entscheidungen. Er trägt Namen und Anschrift des Gastfliegers und seine Versicherungsnummer in das Flugbuch ein. Ohne Zustimmung des Flugleiters darf nicht geflogen werden.

Die Flugbetriebsordnung (siehe Flugleiterbuch) ist zu beachten, insbesondere die Regelungen über zugelassene Modelle, Fernsteueranlagen, Flugzeiten und den Flugsektor.

Modelle mit Jet-Antrieb dürfen von Gastfliegern nur mit zusätzlicher ausdrücklicher Zustimmung des Vorstandes bei uns geflogen werden.


Einsteiger, die zunächst einmal keine Versicherung haben und nicht Mitglied in unserem Verein sind, können nur im Lehrer-Schüler-Betrieb bei uns mitfliegen, wenn also die Verantwortung für das Modell voll bei einem aktiven Mitglied unseres Vereins liegt.